Auto angemeldet verkaufen: Was Verkäufer wissen müssen

Auto angemeldet verkaufen: Was Verkäufer wissen müssen

Wenn Du ein Fahrzeug verkaufst, kannst Du es abmelden. Der Käufer muss es anschließend wieder anmelden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, das Fahrzeug angemeldet zu verkaufen. Dies bietet sich etwa an, wenn Du dein Auto schnell verkaufen möchtest – oder schlicht keine Lust auf den Abmeldungsvorgang hast. Laut Gesetz kannst Du dein Auto angemeldet verkaufen, es stellt keinen Verstoß dar.

Versicherung geht auf den Käufer über

Es geht jedoch einiges zu beachten. Wenn Du dein Auto angemeldet verkaufst, geht die Versicherung auf den Käufer über. Baut der Verkäufer mit deinem (ehemaligen) Auto einen Unfall, haftest Du dafür nicht. Auch die Schadenfreiheitsklasse deiner Kfz Versicherung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Allerdings landest Du hier wieder beim Papierkram. Du bist nämlich verpflichtet, sowohl deine Versicherung als auch die Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten: Es lohnt sich, diesen Papierkram nicht auf die lange Bank zu schieben. Die laufenden Versicherungsbeiträge und die Kfz Steuer musst ansonsten zunächst Du bezahlen - und zwar prinzipiell solange, bis der Käufer die Abmeldung vornimmt.

Ein Tipp: Du kannst im Kaufvertrag eine Kautionsvereinbarung treffen. Mit dieser wird der Käufer vertraglich verpflichtet, das Auto bis zu einem bestimmten Tag abzumelden. Für jeden Tag der Überschreitung behältst Du einen Teil der hinterlegten Kaution ein. Dies ist ein fairer Deal für beide Seiten.

Es gibt übrigens einen großen Vorteil, wenn Du auf die Abmeldung vor dem Verkauf verzichtest: Du kannst das Auto mit Kennzeichen verkaufen – und es somit auch auf öffentlichem Grund parken.

Spezieller Fall: Auto ist ohne TÜV, aber angemeldet

Manchmal ergeben sich im Leben eines Autobesitzers Spezialfälle. Ich hatte einen solchen Spezialfall einmal mit einem Drittwagen. Das Auto hatte keinen TÜV mehr, war aber noch angemeldet. Die gute Nachricht: Ein gültiger TÜV ist keine Voraussetzung für einen Verkauf. Dein Eigentum darfst Du immer verkaufen, wenn Du einen Käufer findest.

Dies gestaltet sich allerdings nicht immer ganz einfach, weil es seit einigen Jahren für Fahrzeuge ohne TÜV nicht einmal mehr ein Kurzzeitkennzeichen gibt. Der potentielle Käufer kann also nicht einmal eine Probefahrt vornehmen. Erlaubt ist lediglich die Fahrt zu einer nahegelegenen TÜV Station.

Du solltest berücksichtigen, dass die Abmeldung eines Autos ohne TÜV Bußgelder nach sich ziehen kann. Je länger der TÜV nicht existiert, desto teurer wird es. Bei mehr als acht Monaten winkt neben 60 EUR Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg. Der Käufer muss vor der Zulassung zudem die Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen.

Fazit

Du kannst dein Auto angemeldet verkaufen, ohne Haftungsrisiken oder deine Schadenfreiheitsklasse zu riskieren. Die Versicherung geht mit dem Zeitpunkt des Kaufs auf den Käufer über. Du musst die Kfz Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren, um nicht weiterhin Steuern und Beiträge zahlen zu müssen. Auch der Verkauf eines angemeldeten Autos ohne TÜV ist möglich – zieht aber gegebenenfalls ein Bußgeld nach sich - und in jedem Fall eine Pflicht zum TÜV für den Käufer.

Verkaufe dein angemeldetes Auto bei uns und wir kümmern uns um den Papierkram.