Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren - Und nun?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren - Und nun?

Verzweifelt das Handschuhfach nach dem verlorenen Fahrzeugschein durchforsten? Ein bekanntes Problem. Ich erkläre, wie Du eine neue Zulassungsbescheinigung (Teil 1) anfordern kannst.

Was ist ein Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein - auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt - ist ein Dokument, das jeder Autofahrer immer bei sich tragen muss, wenn er sein Fahrzeug in Deutschland fährt. Die Zulassungsbescheinigung enthält Informationen über dich als den Fahrzeughalter und das Fahrzeug selbst. Sie spiegelt den rechtlichen Zustand deines Fahrzeugs und damit deine Berechtigung, es auf deutschen Straßen zu fahren, wider.

‌‌ Bei einer Verkehrskontrolle musst Du das Original der Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen können. Denn damit kannst Du beweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich zugelassen ist. Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht nicht aus. Denn sie ist kein rechtsgültiger Nachweis für die Zulassung deines Fahrzeugs. Kannst Du bei einer Kontrolle das Original des Fahrzeugscheins nicht vorlegen, droht dir ein Bußgeld von zehn Euro.

Schritt für Schritt: Ersatzfahrzeugschein beantragen

‌‌Schritt 1: Verlusterklärung des Fahrzeugscheins

Die Beschaffung eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung ist nicht so einfach, wie es sich anhört, da dieser Vorgang mit rechtlichen Formalitäten verbunden ist. Die Verkehrsbehörden bestehen nämlich auf eidesstattlichen Versicherung, um sicherzustellen, dass die Fahrzeughalter die gesetzlichen Vorschriften vollständig einhalten. Eine eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung über den gegebenen Sachverhalt. In diesem Fall darüber, dass Du Deinen Fahrzeugschein verloren hast.

Die Verlusterklärung muss bei der Polizei abgegeben werden, wenn der Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Im Falle eines Diebstahls muss dagegen eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht werden. Damit weist Du nach, dass der Diebstahl der Polizei bekannt ist und diese ermittelt.

‌‌Schritt 2: Zulassungsbehörde kontaktieren

Dein nächster Schritt bei Verlust Deines Fahrzeugscheins ist die Meldung an die zuständige Zulassungsbehörde.

Dies musst Du sofort tun, sobald Du den Verlust bemerkst. Das ist telefonisch möglich und beinhaltet zumindest die Meldung des Verlustes. Bei diesem Telefonat kannst Du in der Regel auch einen Termin für die Wiederbeantragung des Dokuments vor Ort vereinbaren.

‌‌Schritt 3: Erforderliche Unterlagen vorbereiten

‌‌Bei der Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1) solltest Du einen Identitätsnachweis mitbringen. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein.

‌‌Zusätzlich solltest Du auch den aktuellen HU-Bericht bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Der Hauptuntersuchungsbericht ist der Nachweis für die gültige Hauptuntersuchung und bescheinigt die Verkehrstauglichkeit deines Fahrzeugs.

‌‌Wie oben bereits beschrieben, brauchst Du eine eidesstattliche Versicherung oder eine Anzeigenaufnahme der Polizei.

‌‌Zu guter letzt solltest Du auch deine Zulassungsbescheinigung Teil 2, bzw. Fahrzeugbrief, mitbringen.

Kosten für einen neuen Fahrzeugschein

Wenn Du deinen Fahrzeugschein verloren hast, entstehen Kosten. Zusammengefasst sind dies: die Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Erstellung einer eidesstattlichen Erklärung. Wie viel Du genau bezahlen musst, hängt von dem Bundesland ab, in dem Du einen neuen Fahrzeugschein beantragen möchtest. Wenn keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes und keine Steuern anfallen und keine Gefahr der missbräuchlichen Verwendung besteht, werden die möglichen Gesamtkosten kaum mehr als 50 Euro (zuzüglich Porto) betragen.

Wie lange dauert die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins?

In den meisten Fällen wird der Fahrzeugschein zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgestellt - es ist nicht erforderlich, ihn bei der Behörde abzuholen. In Ausnahmefällen kann es bis zu fünf Tage dauern, bis er neu ausgestellt wird. In einem solchen Fall erhältst Du eine Verlusterklärung. Sie erlaubt es dir, eine Woche lang ohne Fahrzeugschein zu fahren.