Die Driverama-Garantie gilt für zwölf Monate, bzw. für 15.000 gefahrene Kilometer ab dem Kaufdatum des Autos, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird.
Andere Ansprüche als die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten können nicht geltend gemacht werden.
Die Garantie verpflichtet Driverama, abgedeckte Defekte, die berechtigterweise beanstandet werden, durch Reparaturen oder den Austausch von Teilen zu beheben.
Reparaturen und Teilaustausch werden ausschließlich von Service-Partnern durchgeführt, die Driverama dazu autorisiert.
Die Entscheidung über die notwendigen Reparaturmaßnahmen liegt bei den autorisierten Service-Partnern.
Die Garantie-Leistungen berühren nicht die Rechte des Käufers, die mit dem Autokauf aufgrund anderer Rechtsvorschriften verbunden sind.
Fahrzeughalter:innen sind für die Instandhaltung und Wartung des Fahrzeugs verantwortlich. Die Driverama-Garantie gilt nur, wenn Halter:innen ihren Pflichten zu den vorgeschriebenen Inspektionen nachkommen.
Stellen die Fahrzeughalter:innen das Auto nicht rechtzeitig für die Reparatur von Mängeln, die unter die Garantie fallen, zur Verfügung, kann der Garantie-Anspruch verfallen. Das gilt, wenn Defekte auftreten, die durch eine rechtzeitige Reparatur hätten verhindert werden können.