Personenbezogene Daten können vom Verwalter oder von berechtigten Personen bzw. Stellen verarbeitet werden („Auftragsverarbeiter“). Die Daten können an andere Dritte als eigenständige Verwalter übermittelt werden, wenn die jeweilige Person hierzu ihre Einwilligung gegeben hat oder wenn sich für den Verwalter eine solche Verpflichtung aus einem Vertrag oder gesetzlichen Vorschriften ergibt (z. B. durch die Verpflichtung zur Datenweitergabe an Behörden).
Die Auftragsverarbeiter, die mit dem Verwalter zusammenarbeiten, werden sorgfältig auf Grundlage von Garantien ausgewählt, die den technischen und organisatorischen Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten gewährleisten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf nur von Auftragsverarbeitern durchgeführt werden, die mit uns einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen haben.
Zu den Empfängerinnen, an die wir personenbezogene Daten weitergeben können, gehören: Vertragspartnerinnen, die Änderungen in den Straßenfahrzeugregistern vornehmen, Spediteurinnen, Marketing- und Marktforschungsagenturen, Anbieterinnen von technischen Software-Lösungen und Cloud-Diensten, Anbieterinnen von Verwaltungs-, Archivierungs-, Personal-, Rechts-, Buchhaltungs-, Lohnabrechnungsdiensten und ähnlichen Diensten, Anbieterinnen von Post- und Kommunikationsdiensten und elektronischen Kommunikationsdiensten sowie Sicherheitsagenturen.
Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Werden personenbezogene Daten an Empfängerinnen in Drittländern weitergegeben, d. h. an Empfängerinnen, deren Sitz oder Niederlassung sich nicht in der EU oder dem EWR befindet, so geschieht dies auf der Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen der Europäischen Kommission gemäß Artikel 45 DSGVO oder vorbehaltlich angemessener Garantien für die Datenübermittlung gemäß Artikel 46 Buchst. f DSGVO oder auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 49 DSGVO.